Auch stellt sich beispielsweise die Frage, ob Menschen in Verantwortung für andere nicht mit einem strengeren Bewertungsmaßstab betrachtet werden müssten? Sind zum Beispiel Vergehen eines Politikers im Amt – ganz allgemein betrachtet – deshalb anders zu bewerten?
Will man als Gemeindevertreter aus eben jener Überzeugung einen Missstand aufdecken, beseitigen oder verhindern, wird man sich mit der Frage: „Darf man das?“ sehr intensiv beschäftigen müssen.
Darf man das, auch wenn man deshalb nur allzu gern unter Verdacht des Nestbeschmutzers gestellt wird? Darf man das, auch wenn man dazu auf Schriftstücke verweisen muss, die der Öffentlichkeit nicht zugänglich gemacht wurden, obwohl sie längst ihre inhaltliche Schutzwürdigkeit verloren haben und die Öffentlichkeit sehr wohl etwas angehen? Darf man das, auch wenn die Verantwortlichen nichts mehr davon wissen möchten? Darf man das auch dann, wenn man Gefahr läuft, durch die gleiche Klientel bestraft zu werden, die nicht bereit ist, sich den Vorwürfen inhaltlich zu stellen?
Hat man transparente, offene und bürgernahe Politik versprochen, …
Nein, dann darf man das nicht – das muss man!