Wie immer wurde dieser Punkt auch in der nachfolgenden Werkausschusssitzung nichtöffentlich verhandelt. Als Gemeindevertreterin und Fraktionsvorsitzende der Grünen stehe ich nun vor dem Dilemma, dass ich hierüber nicht berichten darf, aber zugleich in Erfüllung meiner Aufgaben als Gemeindevertreterin berichten muss.
Der Schaden übersteigt 10.000 Euro und ich soll gezwungen werden, mich in die Mauer des Schweigens einzureihen. Voraussetzung für den Ankauf des Gründstückes war ein positiver Beschluss des Werkausschusses zu einem bestimmten Preis. Dieser notwendige Beschluss konnte durch das Platzen der Werkausschusssitzung nicht erfolgen. Dabei war in vorherigen Sitzungen bereits besprochen und entschieden worden, dass versucht werden sollte, das Grundstück auf jeden Fall anzukaufen. Nun, weil der Verkäufer nicht länger warten wollte, dies war bekannt, wurde das Grundstück an einen Dritten verkauft.
Zweiter Akt des Possenstücks
Der Gemeinde stand für das Grundstück ein Vorkaufsrecht und auf dem Grundstück ein Wegerecht zur Seite. Das Vorkaufsrecht wurde durch unseren Bürgermeister jedoch nicht ausgeübt und zugleich hat er auf das Wegerecht, welches uns auf dem Grundstück zur Seite stand, unentgeltlich verzichtet.
Als Bürgerin der Gemeinde stelle ich mir nun die Frage und diese treibt mich wirklich um und lässt mich nicht ruhig schlafen: Warum haben die drei Mitglieder der CDU-Fraktion und unser Bürgermeister so gehandelt?