Ich frage mich warum, Herr Bürgermeister? Aus den alten Akten geht auch hervor, dass Sie schon zu diesem Zeitpunkt über die hohe Anzahl Patienten der Curtiusklinik informiert waren, die auch Kurveranstaltungen besuchten. Seit 1992 gibt es entsprechende Vermerke in der Akte.
Ein Verzicht auf Kurabgabe in diesem Volumen hätte nur die Gemeindevertretung entscheiden dürfen! Herr Bürgermeister, obwohl Ihnen bekannt war, dass die Kurabgabe zu erheben ist, haben Sie darauf verzichtet. Das ist rechtswidrig und überschritt und überschreitet darüber hinaus Ihre Kompetenzen nach unserer Hauptsatzung. Ist das noch fahrlässig oder schon Vorsatz?
Vor den Absprachen mit der Buchenholmklinik und der Muehlenbergklinik erfolgte im Jahr 2001 eine Anfrage des Kurdirektors bei der Klinik Bad-Bramstedt, ob die Patienten dort die Kurabgabe zahlen: Die Stadt Bad Bramstedt antwortete, dass nur nachweislich “Bettlägrige” von der Kurabgabe befreit sind. Auch diese Auskunft führte nicht zur Verhinderung weiterer Absprachen mit der Buchenholmklinik und der Muehlenbergklinik und zu keiner Änderung der Praxis. Warum nicht?
Am 26.03.2014 wurden Sie, Herr Bürgermeister Koch, in einer Tourismusausschusssitzung erneut darauf hingewiesen, dass die Kurabgabenerhebung gegenüber den Kliniken, dem Landessportverband und dem Fußballpark nicht richtig ist. Die Überprüfung und Gespräche führten sechs Monate später, am 10.09.2014, zu einer Sitzungsvorlage im Tourismusausschuss, die eine mögliche neue Vereinbarung mit der Curtiusklinik vorbereitete und es bestand die Gefahr, dass sie noch in dieser Ausschusssitzung hätte abgestimmt werden sollen.
In der Sitzungsvorlage hieß es, dass Rechtsprechungen zu dieser Frage nicht bekannt seien.
Dass es hinsichtlich dieser exakten Fragestellung sehr wohl auch Herrn Bürgermeister Koch bekannte Rechtsprechungen und Kommentierungen gab und gibt, ist und war bekannt. Man kann die Überprüfung durch den Bürgermeister mit dieser Vorgeschichte und nach erneuter sechs Monaten Recherchezeit und nichtöffentlicher Diskussion nicht mehr nur als ergebnislos bewerten. Insbesondere Gerichtsentscheidungen in der Sache gehen schon auf das Jahr 2002 und früher bis in das Jahr 1972 zurück und konnten kaum übersehen worden sein (aus der Akte der Kurverwaltung ergibt sich, dass schon 1999 sogar das aus dem Jahr 1972 stammende Urteil des OVG Lueneburg bekannt war und dass es auch auf die Curtiusklinik, weil vergleichbar, angewandt werden konnte). Nach der Akteneinsicht mit den hier dokumentierten Erkenntnissen empfinde ich die “Sitzungsvorlage” als schriftliche Lüge.
Weil die Aussage in der Sitzungsvorlage jedoch suggerierte, dass die Prüfung zu dem Ergebnis führte, dass es keinerlei Entscheidungen in der Sache gab, habe ich in öffentlicher Sitzung des Tourismusausschusses im September explizit darauf hingewiesen, dass wir keine Vereinbarungen mit den Kliniken treffen dürfen, die nicht der Kurabgabensatzung entsprechen. Daraufhin hätte der Bürgermeister nun tatsächlich erneut eine Überprüfung einleiten können. Er hat es aber vorgezogen, mich in aller Öffentlichkeit stattdessen zu beschimpfen.
Sie sind es, Herr Bürgermeister, der einen großen Schaden für die Gemeinde verursacht hat. Es ist Ihre Aufgabe, bei jeder Absprache mit einer Klinik zu prüfen, ob Sie eine Vereinbarung überhaupt so schließen dürfen; erst Recht dann, wenn Sie vom Kurdirektor 1999 und vom Tourismusausschuss bzw. nachher von mir auf Fehler hingewiesen werden. Natürlich ist es nicht die Aufgabe des Tourismusausschusses sondern Ihre als Bürgermeister und Volljurist, die Rechtslage zu prüfen und den Ausschuss richtig zu informieren.
Hätten Sie sich in der nichtöffentlichen Sitzung im März 2014 durch die damals noch leisen mahnenden Töne stoppen lassen, hätte dieser Imageschaden für die Gemeinde Malente leicht vermieden werden können.
Wir werden nach dieser erneuten sechsmonatigen nichtöffentlichen Diskussion diese Fehler nicht verheimlichen und wie gewünscht unter den Teppich kehren. Hier gibt es Grenzen und die wurden auch dadurch überschritten, weil Sie diese Fehler nicht zugeben können und Ihr Verhalten noch zu legitimieren versuchen. Hier ist nun so überhaupt nicht erkennbar, dass Ihr “Tun” dem Wohl der Gemeinde dient.
Der durch Sie entstandene Imageschaden lässt sich nicht beziffern, aber die Abwendung weiteren Schadens verhindern. Das Recht auf Information, das unsere Bürger haben, ist ein hohes Gut. Dazu gehören selbstverständlich auch die Größenordnung des entstandenen Schaden und dessen zukünftiger Abwendung. Ganz sicher aber wird diese Diskussion nicht weiter, wie gewünscht, hinter verschlossenen Türen geführt.
Seien Sie gewiss: Ich, Dagmar Noeh-Schueren, habe ganz sicher keine Bürgermeisterambitionen. Ich wünsche mir aber einen parteilosen, neutralen, wirtschaftlich und sozial vernünftigen Bürgermeister, der hinhört und nicht weghört, wenn die eigene Verwaltung, die Wirtschaft oder die Bürger ihm etwas sagen. Ich möchte, auch gegen alle Widerstände, die Sie Herr Bürgermeister mit massiver Unterstützung der CDU-Fraktion aufbauen, mit diesen Dingen aufzuräumen.
Auf leise Töne wollten Sie nicht hören.