Bei der Mühlenbergklinik, der Vitalklinik Buchenholm und der August-Bier-Klinik sind nur diejenigen Patienten von der Kurabgabenpflicht ausgenommen, die bettlägerig oder aus sonstigen Gründen nicht in der Lage sind, das Klinikgrundstück zu verlassen. Damit werden zukünftig Mehreinnahmen in Richtung von 200.000 Euro zu erwarten sein. Hurra!
Für die Vergangenheit ist nach dem Gutachten mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nichts mehr zurückzuholen, da
- eine langjährige Passivität einer kommunalen Körperschaft Vertrauenstatbestände schaffen kann, die das Ermessen über den Erlass eines Haftungsbescheides insoweit reduziert, dass nur ein Absehen von dem Erlass in Frage kommt;
- für Krankenhausbetten im Gegensatz zu den Rehabilitationsbetten Mitwirkungspflichten der Kliniken nicht ausreichend in der Satzung ausgeprägt sind, so dass Haftungsbescheide nicht mehr hinreichend konkretisiert werden können.
Nicht Prüfungsauftrag des Gutachtens war die Fragestellung, inwieweit wirksame Verträge zwischen unserem Bürgermeister und den Kliniken eine rückwirkende Erhebung der Kurabgaben verhindern. Genauso wenig beantwortet das Gutachten auch die nicht gestellte Frage, ob Bürgermeister Koch hierzu nach der Hauptsatzung überhaupt legitimiert war.
Das heißt: in der Zukunft können wir hier erfolgreich handeln, die Vergangenheit ist verpatzt. Das “warum” soll, so möchten es die bisherigen Verantwortlichen, nicht mehr thematisiert werden. In dem Anschreiben der Gemeinde vom 23.12.2014, in dem das Gutachten übermittelt wurde, heißt es hierzu, dass man denkt, “das zwischen uns Konsens besteht, das eine Bewertung des Gutachtens in den dafür zuständigen Gremien und nicht in Einzelmeinungen gegenüber der Presse vorgenommen werden sollte.” Dabei geht es um eine Schadenhöhe von nahezu 2 Millionen Euro.
Hätte Bürgerrmeister Koch 1999 die volle Kurabgabenpflicht für 126 Betten (Klinikbetten) der Curtiusklinik eingefordert, wäre im Falle eines Einspruchs der Curtiusklinik aufgefallen, dass die Satzung hinsichtlich einer Mitwirkungspflicht konkretisiert werden muss. Für 30 weitere Betten bestand ohnehin eine Mitwirkungspflicht. Hier hat Bürgermeister Koch auch noch auf 20 der 30 Rehabetten verzichtet. Vorsichtig von heute zurückgerechnet macht dies einen Betrag von ca 10.000 Euro pro Jahr aus.
Nicht nur eine Kompetenzüberschreitung sondern rechtswidrig war dieses Verhalten von Bürgermeister Koch deshalb, weil er zu keinem Zeitpunkt die Selbstverwaltung, den Tourismusausschuss bzw. die Gemeindevertretung bei dieser Fragestellung mit einbezogen hat. Die Protokolle des Tourismusausschusses von 1999 bis heute wurden von der Fraktionsvorsitzenden auf diese Fragestellung überprüft. Zu keinem Zeitpunkt wurde die Verfahrensweise gegenüber der Curtiusklinik und die eigenen rechtlichen Feststellungen den zuständigen Gremien zur Entscheidung mitgeteilt. Da diese Vereinbarung zudem weder dem Gemeindeprüfungsamt noch den Prüfern der jährlichen Wirtschaftsprüfung mitgeteilt wurden, war dieser Missstand nicht erkennbar und fiel deshalb bis in das Jahr 2014 bei der Überprüfung nicht auf. Gegenüber der Kommunalaufsicht hat Herr Bürgermeister Koch in seinem Schreiben vom 24.09.2014 noch behauptet, dass das Verfahren dem Tourismusausschuss und den Gemeindevertretern bekannt gewesen sei. Die Wahrheit war das nicht!
Bürgermeister Koch wusste dazumal auch durch eigene rechtliche Feststellungen und einem ihm vorliegenden Urteil des damals noch für uns zuständigen OVG Lüneburg von der umfänglichen Kurabgabenpflicht und hat selbst die Curtiusklinik mit dieses Feststellungen 1999 schriftlich konfrontiert. Ihm ist auch die Haupsatzung und damit auch seine Kompetenzüberschreitung bekannt. Er hat, nachdem er von Herrn Kurz auf den Schaden von 60.000 DM bis 80.000 DM hingewiesen und zur Abklärung aufgefordert wurde, in dem Gesprächsvermerk vom 17.02.2000, nach einem Gespräch mit Frau Nedderhoff von der Curtiusklinik im Rathhaus, festgehalten, dass auf Vorschlag von ihm selbst die bisher vorgenommene einmalige Jahresrechnungslegung für lediglich 10 Betten erfolgen soll. So wird bis heute verfahren. Warum, Herr Bürgermeister?
Eine rechtliche Überprüfung ist seither nicht erfolgt, obwohl eine weitere vergleichbare Entscheidungen bezüglich der Kurabgabe der Curtiusklinik im Jahre 2002, die der Gutachter auch zitiert, ergangen ist.
Dass diese Vereinbarungen mit der Curtiusklinik ähnliche Begehrlichkeiten bei der Mühlenbergklinik und der Vitalklinik (Buchenholmklinik) auslösten, die 2001 und 2002 an den Bürgermeister herangetragen wurden, verwundert nicht. Auch hinsichtlich dieser Kliniken ist eine rechtliche Überprüfung der Abgabenpflicht zu keinem Zeitpunkt durchgeführt worden. Auch hier liegt wie im Fall der Curtiusklinik eine Kompetenzüberschreitung von Herrn Bürgermeister Koch hinsichtlich der dann folgenden Vereinbarungen mit der Mühlenbergklinik und der Vitalklinik (Buchenholm) vor, da auch diese Vereinbarungen wegen der Überschreitung des Höchstwertes von 25.000 Euro einen Beschlusses der Gemeindevertretung erfordert hätten. Die Vitalklinik verfügt nur über Rehabilitationsbetten und wird im vollen Umfang kurabgabenpflichtig sein. Hier liegt ein Schaden von ca. 40.000 Euro jährlich vor. Auf das ungefähr gleiche jährliche Volumen wurde hinsichtlich der Mühlenbergklinik verzichtet. Bei der August-Bier Klinik, die über 38 Reha-Betten verfügt, ist eine Kurabgabenpflicht nie geprüft worden.
Was will man dazu sagen? Ist es Untreue im strafrechtlichen Sinne? Ist es neben der rechtswidrigen Kompetenzüberschreitung nur Schlampigkeit? Auf jeden Fall diente es nicht dem Wohl der Gemeinde Malente und der Schaden ist beträchtlich. Ich habe noch keine entschuldigenden Worte von unserem Bürgermeister hierzu vernommen. Bislang wurde es weggelächelt und totgeschwiegen und stattdessen in einer Presseerklärung meine Person als Günenchefin die dies aufgedeckt hat öffentlich in einer Presseerklärung schlecht gemacht und beschimpft. In Anbetracht des Schadens und des Verhaltens unseres Bürgermeisters wäre es an der Zeit für Bürgermeister Koch, die Verantwortung für sein Verhalten, als auch den durch ihn verursachten erheblichen Schaden, zu übernehmen. Das “eingeschränkte Judiz” wo war es wohl?