Stellungnahme von Hans-Werner Salomon nicht plausibel!

Was aber, wenn die öffentliche Bühne dazu genutzt wird, der Öffentlichkeit mit einer Aneinanderreihung von “scheinbaren” Fakten weiß machen zu wollen, dass die Vorwürfe wirklich völlig haltlos sind? Diese Methode nennt man dann „klassischer Doppelschlag“, denn damit werden auch gleich die Beschwerdeführer diskreditiert; in der Schlussfolgerung wären die Vorwürfe also „an den Haaren herbeigezogen“. Obwohl mit der Klärung des Sachverhaltes im nicht-öffentlichen Teil der Tagesordnung, dem Ansinnen der „Ankläger“ nach, Schaden vom Kandidaten ferngehalten werden sollte, schien die Offensive in aller Öffentlichkeit für GV Salomon die vielversprechendste Verteidigungsstrategie.

Stellen wir die Glaubwürdigkeit der Argumente doch einmal auf den Prüfstand!

Der Reihe nach:
Am 23. September 2015 wurden die anwesenden Gemeindevertreter im Anschluss an den öffentlichen Teil der Tourismusausschusssitzung von Bürgermeister Koch darüber informiert, dass er am Vortag (22.09.15) von Bürgermeister Paustian in seiner Funktion als Verbandsvorsteher der Tourismuszentrale Holsteinische Schweiz (TZHS) eine E-Mail erhalten habe, in der die Verbandsmitglieder über eine bei der EU eingegangenen Beschwerde über “mutmaßlich rechtswidrige staatliche Beihilfe” informiert werden. Ausdrücklich bat Bürgermeister Koch die Anwesenden darum, diese Information vertraulich zu behandeln. Diese Beschwerde ging am 17.09.2015 bei der TZHS ein. Auch wenn Bürgermeister Paustian in seiner E-Mail nur darauf hinweist, dass es sich um eine anonym eingegangene Beschwerde handelt und diese Anonymität zu wahren ist, war man sich einig, das der gesamte Beschwerde-Sachverhalt vertraulich behandelt werden muss. Nachvollziehbar, weil es sich lediglich nur um eine eingereichte Beschwerde handelte; man wollte der Tourismuszentrale Holsteinische Schweiz nicht durch öffentliche Vorverurteilung schaden. Auch in Hinblick auf die aktuellen Unstimmigkeiten und Diskussionen der Gemeindevertretung bezüglich der Kündigung der TZHS zum Jahresende war die Einstufung der Vertraulichkeit durch Bürgermeister Koch unbedingt notwendig. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass es bei der Einstufung zur Vertraulichkeit nicht der Zustimmung der Gemeindevertreter bedarf.

Wie GV Salomon in seiner öffentlichen Stellungnahme korrekt angibt, war er selbst bei dieser Unterredung nicht dabei. Entbindet ihn das jedoch von der Verschwiegenheitspflicht? Sicher nicht! Ganz gleich, ob GV Salomon direkt durch den Bürgermeister selbst oder durch ein anderes CDU-Mitglied über den Sachverhalt informiert wurde: es ändert nichts an der Vertraulichkeitseinstufung!

Interessant jedoch sind die weiteren Einlassungen, die dieser Erklärung folgten. Er selbst hätte am 30. Oktober 2014 in der Gemeindevertretung über die Problematik gesprochen. Nur zur Erinnerung: Die Beschwerde der GLC ging am 17.09.2015 also rund ein Jahr nach genanntem Datum bei der TZHS ein. Verfügt GV Salomon über hellseherische Fähigkeiten, die es ihm in diesem Fall erlaubten, schon ein Jahr vorher – über dieses erst im September 2015 auftretende Thema bei der TZHS – zu sprechen? Wie also könnte dieses Argument die Vertraulichkeit außer Kraft setzen? Das ist nicht plausibel!

Auch die entsprechenden Informationen, die Herr Salomon zu diesem Zeitpunkt der Internetseite des deutschen Tourismusverbandes entnommen haben will, können unmöglich das Kernthema Beschwerde zum Inhalt gehabt haben. Möglicherweise sollte dieser Aspekt nur dem Zweck dienen, die vorherige Äußerung zu untermauern. Wenn sich die entsprechenden Informationen im Internet nicht plötzlich in Luft aufgelöst haben, müssten sie doch eigentlich auch heute noch zu finden sein. Sicher wird man bei der Internetrecherche auf Themen stoßen, die grundsätzlich mit EU-Beihilfen für die Tourismuszentralen Schleswig-Holsteins im Zusammenhang stehen. Darum geht es aber nicht! Es geht bei dem Vorwurf ausdrücklich um die bis dato anonym eingereichte Beschwerde gegen die TZHS. Es war schlicht unmöglich, zu diesem Zeitpunkt darüber entsprechende Informationen im Internet zu finden. Wie denn auch, wenn die Beschwerde erst am 17.09.2015 bei der TZHS eingegangen ist. So kann das nicht als Rechtfertigung, sondern nur als Ausrede gewertet werden.

Als nächster Zeuge wird der GLC-Chef Prof. Martin Weigel von der Glücksburg Consulting genannt. Eigentlich kann er mit ihm im Oktober 2014 kaum das konkrete Beschwerdeverfahren besprochen haben; es sei denn, Prof. Weigel wusste damals schon, dass er ca. ein Jahr später eine Beschwerde gegen seinen Konkurrenten – die TZHS – einreichen würde oder spielte er damals schon mit diesem Gedanken und tauschte sich darüber mit GV Salomon aus? Rein hypothetisch kann das nicht ausgeschlossen werden. Das allerdings wäre in der Tat mehr als pikant, denn am 30. Oktober 2014 entschied sich die Gemeindevertretung mit 13 zu 12 Stimmen knapp gegen einen Vertrag mit der Glücksburg Consulting.

Wurden hier schon strategische Gegenmaßnahmen besprochen? Wäre dem so, dann muss man sich allerdings fragen, wenn er diesen Sachverhalt, wie selbst berichtet, tatsächlich mit dem  inzwischen bekannt gewordenen Beschwerdeführer GLC besprochen haben will, wem man als Gemeindevertreter gegenüber verpflichtet ist? Eine Beschwerde gegen die TZHS zielt auch direkt auf ihre Mitglieder ab und damit insbesondere auf die Gemeinde Malente. Hätte hier dann nicht eine unmittelbare Information an Verwaltung und Selbstverwaltung erfolgen müssen, statt nun vehement gegen den Beschluss der Gemeindevertretung zu agieren?

Dieser Variante wollen wir an dieser Stelle aber mal besser  nicht folgen. Denn es dürfte völlig abwegig sein, dass ein Gemeindevertreter einerseits mit allem Nachdruck am selben Tag für eine Vertragsverlängerung mit der GLC-Glücksburg Consulting kämpft, wenn er andererseits wüsste, dass der mögliche Vertragspartner sich seines potentiellen Konkurrenten aber eben auch Partner der Gemeinde Malente, die TZHS mit einer Beschwerde vor der EU zu entledigen versucht. Undenkbar!

Bliebe da noch das erwähnte TZHS-Protokoll vom 26. November 2015, welches GV Salomon benennt und aus dessen Inhalt seines Erachtens mit kriminalistischen Schlussfolgerungen leicht zu schließen sei, dass der Fakt „Beschwerde gegen die TZHS“ öffentlich sei. Um aus dem Inhalt des TZHS-Protokolls schließen zu können, dass gegen die TZHS eine Beschwerde eingereicht wurde, braucht es in der Tat mehr als kriminalistischen Sachverstand. Selbst mit der Kenntnis dessen, entbehrt diese Behauptung jeglicher Grundlage und kann nur als Schutzbehauptung gewertet werden – aber beurteilen Sie selbst. Ausgehend davon, dass sich GV Salomon auf die folgende Strichaufzählung bezog, wird dieser Passus des TOP 11 aus besagtem Protokoll zitiert.

Zitat: “Infolge des EU-Beihilferechtsverfahren war Fachberatung erforderlich, ebenso für die Prüfung der Jahresabschlüsse 2012 & 2013 (HH-Ansatz 79000.655000, von 4.000 € auf 15.000 €”

Bleibt am Ende die Frage, wie die Verlautbarungen am 02. Dez. 2015 zu bewerten sind. Wurden hier mit Absicht, als Mittel zur Durchsetzung des CDU-Willens, nämlich die Verhinderung der Rücknahme der Kündigung der TZHS, vertrauliche Informationen eingesetzt um entsprechende Bedenken zu schüren? Im zeitlichen Zusammenhang mit der damals anstehenden Sitzung der Gemeindevertretung, auf der die Entscheidung getroffen werden sollte, ist diese bewusst eingesetzte Indiskretion mehr als wahrscheinlich. Aus dem Fakt “anonyme Beschwerde gegen die TZHS” wurde in der CDU-Formulierung “ein Verfahren bei der EU”. Aus “eventuell zu leistende Rückzahlungen der TZHS an ihre Mitglieder” mutierten “Strafzahlungen”. Das ist dann wohl auch keine gewollte Drohkulisse sondern nur eine unbeabsichtigte Unschärfe? Also Bitte!

Und die wortwörtliche Verwendung der Begrifflichkeiten “mutmaßlich rechtswidrige staatliche Beihilfe”, die so tatsächlich nur der E-Mail von Bürgermeister Paustian zu entnehmen war und nur höchst unwahrscheinlich in diesem Zusammenhang aus anderen Quellen und schon überhaupt nicht vor dem 17.09.2015 aufgetaucht sein können, ist dann wohl reiner Zufall, oder? Natürlich!

Mag sein, dass der ein oder andere Leser den Beschwerdeführern trotz allem unterstellen wird, dass man nur den Ruf des Bürgermeisterkandidaten der CDU beschädigen wolle. Mag sein, dass man trotz allem nicht gleich mit einem Ordnungswidrigkeiten-Verfahren reagieren muss.

Aber zu bedenken ist eben auch, dass diese Art der politischen Auseinandersetzungen Grenzen haben muss, dass man nicht nur von Recht und Transparenz, von sauberer und ehrlicher Politik reden darf sondern diese auch praktizieren muss. Wer an dieser Stelle glaubt, dass man auch alles übertreiben kann und aus diesem Fall keine Grundsätzlichkeit abzuleiten ist, der hat jedoch eben nur bedingt Recht. Als am 17. Dezember 2015 in der Gemeindevertretung darüber debattiert wurde, ob die Kündigung gegen die TZHS zurückgenommen werden soll, hörten wir nicht wirklich CDU-eigene Argumente, wenn auch durch sie vorgetragen. Wurden hier nicht vielmehr GLC-Argumente abgearbeitet? Klingt unglaublich, oder? 

Die Beschwerdeführer gegen GV Salomon hätten sich in Hinblick und mit Rücksicht auf die Bürgermeisterwahl sehr schwer damit getan, hier überhaupt dagegen vorzugehen, wenn sich GV Salomon dafür öffentlich entschuldigt hätte. Das wäre eine Geste  guten Willens gewesen und hätte gezeigt, dass ein ehrliches Miteinander in der Selbstverwaltung immer noch gelebtes und gewolltes Stilmittel ist. Das stattdessen die öffentliche Bühne dazu genutzt wird, deutlich machen zu wollen, wo „der Frosch die Locken hat“, hat sich Salomon selbst ausgesucht. Nun muss er auch damit leben, dass seine Einlassungen hinterfragt werden und seine Glaubwürdigkeit an seinen Aussagen gemessen wird.

 

Die Fraktionen Grünen-Malente, SPD, FWM und FDP

 

SHZ-Quellenangaben:

04.12.2015 Blenski bleibt Malenter CDU-Chef
09.12.2015 Tourismuszentrale auf EU-Prüfstand
18.12.2015 Malente nimmt Kündigung zurück
16.02.2016 Salomon (CDU) droht ein Bußgeld
23.02.2016 Salomon verteidigt sich: Nichts verraten