Teilt der Unterkunftsgeber, also die Klinik, nicht alles mit, “ist die Gemeinde zur Schätzung berechtigt”. Will eine Klinik einen Patienten “freistellen” lassen, muss die Klinik darlegen und sogar, wenn die Gemeinde es verlangt, mit einem Attest belegen, dass der Patient bettlägerig ist. Das ist genauso, wenn ein Schwerbehinderter seine Vergünstigung geltend machen will. Er muss dann seinen Schwerbehindertenausweis vorlegen. Was für Datenschutzprobleme sieht unser Bürgermeister dann da?
Bettlägrigkeit ist nach den einschlägigen Definitionen gegeben, wenn eine Person “das Bett hüten muss, also weder gehen, stehen noch im Rollstuhl sitzen kann”. Mithin “durch eine Krankheit gezwungen ist, im Bett zu liegen” (Duden). Auch die Tatsache, dass ein Abgabepflichtiger Rollstuhlfahrer ist, steht der Abgabenpflicht grundsätzlich nicht entgegen; es sei denn, “eine tatsächliche Nutzung der gesamten öffentlichen Kureinrichtungen ist diesem nicht möglich“.
Die Patienten der Curtiusklinik und der anderen Rehakliniken sind danach alle kurabgabepflichtig. Was ist denn da für Sie so schwierig, Herr Bürgermeister? Den anderen Buergermeistern in Bad-Schwartau, Schönberg, Büsum, Wyk auf Föhr, Groemitz und Bad- Bramstedt gelingt dies doch auch. Sie verstecken sich immer noch hinter den Worten: “Ich werde dies prüfen”, weil Sie Ihren Fehler, der 1999 seinen Anfang nahm, nicht zugeben wollen. Um den Schaden nicht weiter zu erhöhen, ist es nun jedoch erforderlich, Abgabebescheide zu erlassen.
Das Einzigste was nun schwierig ist Herr Bürgermeister ist die Frage, ob Sie hinsichtlich der 4 Jahre in denen zurückliegende Kurabgabenansprüche noch nicht verjährt sind damals mit den Kliniken rechtswirksam nach außen Verträge über die Reduzierung der Kurabgabe geschlossen haben, die Sie nach der Kurabgabensatzung und Ihren Kompetenzen nicht schließen durften. Die Kommunalaufsicht hat Ihnen insoweit anheim gestellt und geraten fachanwaltliche Hilfe Inanspruch zu nehmen.
Zu einer Entschuldigung gegenüber Ihren Bürgern und mir waren Sie nicht fähig. Bei diesem enormen Schaden und diesem Verhalten käme die Entschuldigung darüber hinaus nun auch zu spät.